AGB

Allgemein

  1. Aufträge werden zu nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Diese Bedingungen gelten als
    wesentlicher Bestandteil jedes Kauf-, Werk- oder Werkliefervertrages, sofern nicht andere
    Vereinbarungen schriftlich von uns bestätigt wurden. Einkaufsbedingungen des Bestellers
    verpflichtet die jm werbung nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
    Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit den Verkaufs- und Lieferbedingungen
    einverstanden. Die Bedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers, ohne
    Rücksicht darauf, ob in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug genommen wurde.
  2. Sollten einzelne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die
    Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
  3. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

Lieferung, Lieferzeit

  1. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk. Sie erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Teillieferungen sind zulässig.
  2. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der bestätigten Mengen sind zulässig. Berechnungsgrundlage ist jedoch die tatsächlich gelieferte Menge.
  3. Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der Herstellungsgenehmigung des Bestellers oder, falls dies nicht erforderlich ist, mit der Auftragsbestätigung.
  4. Für die Dauer der Prüfung des Satzes, der Filme, Andrucke, Fertigungsmuster, Klischées etc. durch
    den Besteller, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Verlangt der Besteller nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, die die Abwicklung des Auftrags beeinflussen, so beginnt
    eine neue Lieferzeit und zwar erst mit der Freigabe der Änderung.
  5. Bei Eintritt von Umständen, die die jm werbung nicht zu vertreten hat, steht es der jm werbung frei,
    die Lieferzeiten für die Dauer der Behinderung zu verschieben.
  6. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie auch bei Zulieferfirmen, von denen die Herstellung oder der Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr,
    Kohlen- oder Strommangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle
    sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien die jm werbung von der Einhaltung der vereinbarten
    Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeiten berechtigt
    den Besteller nicht vom Auftrag zurückzutreten oder die jm werbung für den entstandenen
    Schaden haftbar zu machen.

Leistungen des Bestellers

  1. Verpackung, Fracht, Porto u. sonstige Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich als Holschulden anzusehen.
  3. Bei zerbrechlichen Gütern wird der Abschluss einer Transportbruchversicherung empfohlen.
  4. Werden Lichtwerbeanlagen durch Monteure der jm werbung montiert, so geht mit der
    Beendigung der Montage, unabhängig von einer späteren Abnahme, die Gefahr auf den
    Besteller über. Versand- und montagefertige Ware, die vom Besteller innerhalb von fünf Tagen
    nicht abge-nommen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert und in Rechnung
    gestellt.
  5. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen an Herstellungsmaterial (Filme, Folien, Acrylglas, Alu-Blechen etc.) können Vorauszahlungen verlangt werden.

Preise

  1. Befindet sich die jm werbung in Lieferverzug, so ist der Besteller in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

Abnahmeverzug

  1. Kommt der Besteller mit der Abnahme in Verzug, so stehen der jm werbung die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht der jm werbung aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen.

Berichtigungen

  1. Irrtümer, die bei der Vorlage des Angebots oder im Zusammenhang mit der Auftragserteilung einschließlich der Preisstellung unterlaufen, berechtigen die jm werbung nach eigener Wahl zur
    Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Entwürfe

  1. Entwürfe werden in der Originalgröße bis zum Format DIN A3 farbig ausgeführt. Eine entsprechende
    Unterstützung kann erwartet werden. Diese umfasst insbesondere die Überlassung der bisherigen
    Geschäfts- oder Werbedrucke, die Angabe der ungefähren Gestaltung anhand der vorgelegten
    Unterlagen sowie Informationen über die Analyse eindeutiger Angaben der Änderungswünsche, falls
    die Entwürfe von der jm werbung lediglich geändert werden sollen. Der Besteller enthält einen Entwurf.
    Geringfügige Änderungen dieses Entwurfs werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Weitere
    Entwürfe werden nur gegen Kostenerstattung geliefert. Der Besteller muss zum Entwurf innerhab von 8 Tagen Stellung nehmen. Sollte der Besteller innerhalb dieser Frist den Entwurf nicht genehmigen oder seine Änderungswünche kundtun, so wird der Entwurf abgerechnet und zusätzlich 25% für sonstige Kosten u. entgangenen Gewinn berechnet. Die jm werbung ist dann von der Durchführung des Auftrages befreit. Skizzen, Entwürfe, Probdrucke u. Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag hierüber nicht erteilt wird.

Probeandruck, Korrekturabzug

  1. Probeandrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert und zwar nur bei Vergütung der entstandenen Kosten. Etwaige Änderungen auf Probeandrucken verursachen
    weitere Kosten, die der Besteller zu tragen hat.
  2. Sowohl der Druck, als auch die Herstellung von Schildern, Bautafeln, Lichtwerbeanlagen etc.
    erfolgt entweder auf Grund des genehmigten Entwurfes oder des Probeandruckes. Der Besteller
    hat des-halb den Entwurf, Probeandruck oder Korrekturabzug auf den gesamten Inhalt und seine
    Anord-nung genau durchzusehen (Firmennamen, Rechtsform, Branchenbezeichnung,
    Hinweiszeichen, Te-lefonnummer, Telefax- und Telex-Nummern, Geldkonten, Bankleitzahlen,
    Spalteneinteilung, Rand-linien, Farben, büromaschinengerechte Ausführung (dies ist vor allem
    wichtig bei Endlos-Formu-laren etc.) und druckreif erklärt abzugeben. Die jm werbung haftet nicht
    für vom Besteller übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der
    schriftlichen Bestätigung.
  3. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist die jm werbung nicht verpflichtet,
    dem Besteller einen Korrekturabzug zukommen zu lassen.
  4. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für
    Satzfehler auf grobes Verschulden.
  5. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Bestellers.
  6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen
    et-waigen Andrucken und dem Auflagendruck.
  7. Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführen des Druckes keinen weiteren Entwurf
    oder Probeandruck verlangt, können Änderungswünsche nur unverbindlich vorgemerkt werden.

Mängelrüge

  1. Farb- und Anordnungsabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material und
    durch technische Bedingungen zwischen Entwurf, Reinzeichnung, Drucksatz, Probeandruck und
    Druck ergeben, müssen ausdrücklich vorbehalten werden und stellen keinen Mangel dar. Außer
    diesen Einflüssen lassen sich, insbesondere auch durch die Beschaffenheit des zu bearbeitenden
    Materials und durch maschinelles Zusammmentragen endloser Papierbahnen, sowohl in der
    Blatthöhe, als auch in der Blattbreite Passunterschiede bis zu 1% der Blattgrößen nicht vermeiden.
    Solche Abweichungen stellen gleichfalls keinen Mangel dar. Die vorgesehenen Materialien und
    Farben sind nur unverbindliche Richtlinien. Abweichungen, insbesondere bei Qualität, Stoffzusammensetzung, Reißfestigkeit, Farben, Gewicht und Materialstärken lassen sich von den Herstellungsfirmen der Ausgangsmaterialien nicht vermeiden. Der Besteller kann daher insoweit keine Wandlung, Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz verlangen.
  2. Bei selbstdurchschreibenden Papieren aller Art können für Durchschrift, Druckqualität, Lagerfähigkeit etc. nur in dem Umfang Gewähr übernommen werden, als sie vom Hersteller gegeben
    werden. Wird Mängelrüge erhoben, so ist die jm werbung berechtigt, die Gewährleistungsansprüche gegen die Lieferanten abzutreten. Alle weiteren Gewährleistungs- und
    Schadensersatz-anprüche gegenüber der jm werbung sind in diesem Falle ausgeschlossen.
  3. Bei Klebefolien kann hinsichtlich Klebe- und Lagerfähigkeit auch nur in dem Umfang Gewähr
    übernommen werden, wie dies der Hersteller der entsprechenden Klebefolie übernimmt.
  4. Leuchtstoffröhren sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Auf alle Lichtwerbeanlagen
    gewähren wir 12 Monate Garantie vom Tage der Rechnungsstellung an unter Zugrundelegung
    einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 10 Stunden täglich, sofern die auftretenden Schäden
    auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Demontage- und Montagekosten gehen
    in jedem Falle zu Lasten des Bestellers. Bei Reparaturarbeiten wird eine Garantie für
    Farbgleichheit nicht gegeben. Eine Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der
    beanstandeten Anlage ein nicht von der jm werbung bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör
    verwendet wird, oder die von der jm werbung gelieferten Erzeugnisse von dritter Seite nicht
    vorschriftsmäßig eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind,
    außerdem, wenn ein von der jm werbung nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe in die Anlage
    vornimmt. Ebenso entfällt die Gewährleistungspflicht bei eventuell aufkommenden Bränden. Eine
    Haftung für die aus Fremdmontage Dritten gegenüber entstandenen Schäden ist ausgeschlossen.
    Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Ersatzlieferung von Teilen, die dem natürlichen
    Verschleiß unterliegen oder auf Glasbruch beruhen.
    Bei Uneinigkeit über die Inanspruchnahme der Gewährspflicht ist die jm werbung bereit, die
    betreffende Anlage jederzeit durch einen Sachverständigen des Fachverbandes Lichtwerbung
    e.V. nachprüfen zu lassen. Ergibt sich kein Recht zur Inanspruchnahme der Gewährspflicht, so
    trägt der Besteller die Prüfungskosten.
  5. Wird ein neues Unternehmensbild entwickelt und werden in diesem Zusammenhang Druckfarben
    festgelegt, so stellen Farbabweichungen, die sich dadurch ergeben, dass das Unternehmensbild
    auf Alu-Schildern, Klebefolien, Acrylglas und auf Papieren aller Art erscheint, keine Mängelrüge
    dar, da es keine einheitlichen Farben gibt, die auf allen Materialien gleich ausfallen.
  6. Die Mängelrüge muss bei offensichtlichen Mängeln innerhalb einer Woche nach Empfang der
    Ware oder Leistung schriftlich erhoben werden. Dies gilt bei Kaufleuten auch bei nicht
    offensichtlichen Mängeln. Es besteht die Pflicht des Bestellers zur Untersuchung der gelieferten
    Waren.
  7. Kaufleute dürfen bei Mängelrügen, welche wir schriftlich als begründet anerkannt haben, die
    vereinbarte Zahlung nicht zurückhalten. Kaufleute und Nichtkaufleute können bei berechtigter
    und fristgerechter Mängelrüge nicht Wandlung, sondern nur Minderung unter Ausschluss von
    Scha-densersatz auch für Folgeschäden verlangen. Die jm werbung kann die Minderung durch
    Nachbesserung oder Ersatzlieferung abwehren.

Haftungsausschluss

  1. Die jm werbung haftet nicht für Fehler, die der Besteller bei der Druckgenehmigung übersehen
    hat.
  2. Die jm werbung prüft nicht, ob Waren und Leistungen, insbesondere die Entwürfe, gegen Rechte
    Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht etc.) verstoßen. Sie schließt insoweit jede
    Haftung, auch für mittelbare Schäden des Bestellers aus.
  3. Die Ansprüche des Bestellers sind im Abschnitt „Mängelrüge“ abschließend geregelt. Alle weiteren
    Ansprüche, insbesondere jeglicher Art von Schadenersatz einschließlich solcher auf Ersatz von
    Folgeschäden sowie Ansprüche, die sich auf eine Produkthaftung begründen, sind
    ausgeschlossen, solange der jm werbung nicht grobes Verschulden zur Last fällt.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die jm werbung behält sich an sämtlichen Warenlieferungen und Leistungen das Eigentum bis zur
    vollständigen Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Lieferungen im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltssachen nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern
    u. zwar mit der Maßgabe, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an die jm werbung
    übergeht.

Eigentums- und Urheberrecht an Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen etc.

  1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.
  2. Werden durch die Ausführung Rechte Dritter verletzt, so haftet der Besteller allein und hat die jm
    werbung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  3. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem
    Verwendungszweck an eigenen Angeboten, Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Druckträgern,
    Reinzeichnungen, Sieben, etc. verbleibt der jm werbung . Diese dürfen auch dritten Personen,
    insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht zugängig gemacht werden und sind auf Verlangen an die
    jm werbung zurückzugeben.
  4. Lithografien, Pausen, Entwürfe, Handauszüge, Druckplatten (Steine, Metallplatten etc.),
    Kopienvorlagen (Negative und Diapositive aus Film oder Glas), Klischées, Matern, Stehsätze,
    Prägeplatten, Rahmen, Siebe, Stanzen und dergleichen mehr bleiben das Eigentum der jm
    werbung, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt und nicht mitgeliefert werden. Die jm
    werbung ist nicht verpflichtet Umdrucke, Lithografien und Kopien von Kopiervorlagen an den
    Besteller zu liefern.
  5. Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines
    anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung der jm werbung nicht
    zulässig.

Herkunftszeichen

  1. Die jm werbung ist berechtigt auf ihren Erzeugnissen in geeigneter Form auf die Firma
    hinzuweisen bzw. ein Herkunftszeichen in branchenüblicher Form anzubringen.
  2. Mit Ihrer Auftragserteilung erklären Sie sich der Fa. jm werbung gegenüber einverstanden,
    dass die Verwendung Ihrer Werbeanlagen/Werbung als Darstellung auf deren Homepage
    und/oder Facebook, Instagram etc als Referenz zu Werbezwecken verwendet werden
    darf.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz.
  2. Gerichtsstand auch für Wechsel- und Schecksachen ist Fürstenfeldbruck, soweit der Besteller
    Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlichen
    rechtlichen Sondervermögens ist.